Nach der Abstimmung des Biodiversitätsgesetzes vom 8. August 2016 gilt der Fuchs nicht mehr als „schädliches“ Tier, sondern als „gefährdendes Tier“. Diese rein semantische Modifikation befriedigte die Tierrechtsverbände nicht. Der Fuchs bleibt eine ganzjährig bejagbare Art ohne Mengenbegrenzung. Ist diese Situation wirklich legitim oder könnte sie sich ändern? Entspricht es wirklich der Realität? Dies sind…